Die arbeitsrechtliche Beratung für Verwaltungen und Unternehmen beginnt bereits vor der Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen. Dazu begleiten wir Arbeitgeber aus den öffentlichen und privaten Bereich bei der Entscheidungsfindung und der Durchführung der Maßnahmen. Bei Bedarf können Formulierungshilfen in der konkreten Situation zur Verfügung gestellt werden. Dies führt zur Risikominimierung im gerichtlichen Verfahren und erhöht die Erfolgsaussichten vor Gericht.
Wir sind auf diesem Gebiet vor sämtlichen Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit bis hin zum Bundesarbeitsgericht tätig - ganz gleich, ob es um die Begründung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen einschließlich der bundesweiten Vertretung in Gerichtsverfahren geht oder um die Durchsetzung und Abwehr von Zahlungsansprüchen.
Wir vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten im Bereich des individualen Arbeitsrechtes sowie des kollektiven Arbeitsrechtes.
Zudem gestalten wir Arbeits- und Dienstverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetze und Rechtsprechung.