Verschiedenste Gründe sind Anlass für Prüfungen durch einen Wirtschaftsprüfer. Teilweise sind sie gesetzlich vorgeschrieben, andere erfolgen auf freiwilliger oder gesellschaftsrechtlicher Basis.
Darüber hinaus gehen immer mehr Banken dazu über, von ihren Kunden testierte Jahresabschlüsse einzufordern. Schließlich ergeben sich auch Aufträge von Seiten der Unternehmenseigner, die die Begutachtung bestimmter handelsrechtlicher Sachverhalte zum Inhalt haben, insbesondere um die eigenen Entscheidungen durch eine neutrale Meinung zu festigen oder erst zu gewinnen.
Unsere Beratungs- und Prüfungsleistungen werden ausschließlich nach den geltenden Standards des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.) erbracht. Unser wichtigstes Unternehmensziel ist die Erbringung von Dienstleistungen auf qualitativ höchstem Niveau, um Anteilseignern und Fremdkapitalgebern umfassende und unabhängige Informationen und Einschätzungen zu vermitteln. Wir bedienen uns dabei modernster IT-Technologie zur Sicherstellung effizienter Arbeitsabläufe.