Aufgrund der interdisziplinären Ausrichtung unserer Kanzlei sind wir auch im steuerrechtlichen Bereich beratend tätig. Beratungsbedarf ergibt sich insbesondere im Rahmen von gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen, der Unternehmensnachfolge sowie im schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Sinne. Hierbei werden unsere Mandanten in Zusammenarbeit zwischen den Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern umfassend beraten und vertreten.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den typischen steuerlichen Fallkonstellationen im unternehmerischen Bereich, beispielsweise bei Fragen der Betriebsaufspaltung, der verdeckten Gewinnausschüttung oder der Aufdeckung von stillen Reserven.
Aufgrund des Sitzes des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg als das gemeinsame und einzige Gericht der Länder Berlin und Brandenburg für die Finanzgerichtsbarkeit in Cottbus übernehmen wir häufig die prozessuale Vertretung von Mandanten aus allen Teilen Berlins und Brandenburgs.