DR.CATTIEN & PARTNER Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater

Rechts­beratung

Die erbrechtliche Beratung erfolgt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich.

Im unternehmerischen Bereich sind die Nachfolgeregelungen ein Schwerpunkt. Hier sind häufig komplexe Sachverhalte zu beurteilen, die interdisziplinär in Fragen des Gesellschaftsrechts und des Steuerrechts hineinwirken. Unabhängig davon, ob die Erben zugleich auch vollständig oder teilweise das Unternehmen fortführen oder die Unternehmensnachfolge nicht durch die Erben erfolgen soll, besprechen wir mit Ihnen die jeweiligen Gestaltungen und deren Auswirkungen in den bezeichneten Bereichen.

Im privaten werden unsere Mandanten betreut bei der Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen, Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge und selbstverständlich auch zur Durchsetzung entsprechender Ansprüche aus einem bestehenden Erb- oder Pflichtteilsrecht.

Ergänzend unterstützen wir Sie bei den Fragen der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung.