Der Verteidiger im Strafverfahren ist ein einseitiger, streng parteilicher Beistand und Interessensvertreter des Beschuldigten im sogenannten Widerstreit mit den Organen des Staates. Hier geht es in aller Regel um die persönliche Freiheit und das Vermögen des Einzelnen, nicht selten auch um existenzielle Fragen. Dabei sieht sich der Beschuldigte häufig hoch qualifizierten und spezialisierten Polizeibeamten und Staatsanwälten gegenüber, die über einen immer umfangreicheren Apparat von effektiven Hilfsmitteln verfügen. Das Gegengewicht stellt der Strafverteidiger dar. Hier sehen wir unsere Aufgabe insbesondere darin, ein faires und rechtstaatliches Verfahren zu garantieren und kompromisslos an der Seite unserer Mandanten zu stehen, sei es bei Verhaftungen, bei Durchsuchungen oder auch bei einem „einfachen“ Verkehrsdelikt.
Aufgrund langjähriger Erfahrungen sind wir in der Lage, Beweismittel auszuwerten und die Sach- und Rechtslage zu beurteilen und gemeinsam mit unseren Mandanten eine Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, haben wir auf die Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu achten und dem Mandanten nicht nur „zu begleiten“, sondern ihn aktiv zu vertreten, sei es durch effektive Befragung von Zeugen und Sachverständigen, das Stellen von Anträgen oder durch ein überzeugendes Plädoyer.
Neben dem allgemeinen Strafrecht verteidigen wir insbesondere im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts, Steuerstrafrechts, Medizinstrafrechts und Verkehrsstrafrechts.