Die Gefahr in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden ist allgegenwärtig und für jeden Verkehrsteilnehmer greifbar. Oft wird dem Mandanten im Zusammenhang mit dem Unfall ein Fehlverhalten vorgeworfen, welches dann wiederum ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren zur Folge hat. Sei es eine Unfallflucht, eine Trunkenheit im Verkehr oder der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung. Wir setzen Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Betroffener im Bußgeldverfahren oder Beschuldigter im Strafverfahren umfassend in Kenntnis und übernehmen zudem die Verteidigung gegenüber Behörden und Gerichten.
Häufig treten Schäden ein, die von dem Unfallverursacher bzw. den Versicherungen nicht oder nur zaghaft ausgeglichen werden. Je früher hier anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen wird, umso effektiver kann diese sein. Wir machen sämtliche im Zusammenhang mit dem Unfall aufgetretene Schäden gegenüber den zutreffenden Anspruchsgegnern geltend, sei es außergerichtlich oder auch - wenn nicht vermeidbar - im gerichtlichen Verfahren.