Der Oberbegriff Verwaltungsrecht fasst das Recht der ausführenden Gewalt, also der öffentlichen Verwaltung zusammen. Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich von der Beratung über die vorgerichtliche Vertretung bis hin zur Prozessführung in Verwaltungsstreitverfahren.
Zu dem Rechtsgebiet zählt das Kommunalrecht, welches ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei ist. Seit über 20 Jahren beraten wir eine Vielzahl von Städten und Gemeinden in Rechtsfragen, vertreten diese zudem in ihren Angelegenheiten sowohl in verwaltungsgerichtlichen als auch in zivilgerichtlichen Verfahren. Den Verwaltungsmitarbeitern stehen wir mit Rat und Tat gern zur Seite, sei es, wenn es um die konkrete Fertigung von Bescheiden geht oder bei Vorberatungen zu Sitzungen der kommunalen Gremien etc.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt in diesem Zusammenhang das gesamte Kommunalabgabenrecht dar, in dem wir den öffentlich-rechtlichen Körperschaften, aber auch den betreffenden Grundstückseigentümern unsere Hilfe anbieten. Hier sind insbesondere das Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht sowie der Bereich der Wasser-/Abwasserbeiträge und Gebühren zu nennen.
Im sensiblen Bereich des Beamtenrechts stehen wir kommunalen Beamten, Landes- und Bundesbeamten sowohl mit Rechtsrat, als auch mit der Vertretung vor Gericht zur Seite. Dies betrifft Fragen des Status ebenso, wie solche zur Durchführung des Dienstes oder die Verteidigung im Disziplinarverfahren. Einen weiteren Schwerpunkt stellt das öffentliche Bauplanungs- und Bauordnungsrecht dar. Hier helfen wir dem rechtsuchenden Bürger bei der Durchsetzung seiner Interessen gegenüber der öffentlichen Verwaltung.